Nur durch Ehrlichkeit erhält man vollen Versicherungsschutz

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Bildquelle: © kraska - Fotolia.comLeider kommt es immer noch zu häufig vor, dass Versicherungsnehmer bei der Antragstellung leichtfertig die Gesundheitsfragen beantworten und Probleme verschweigen. Teilweise passiert dies sogar bewusst, da sonst mit einem Ausschluss oder einer Ablehnung des Antrags gerechnet wird. Die Folgen dieses "Schummelns" können gravierend sein:

Meist können die Versicherer für dieses "Schummeln" fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten. Hierzu muss der Versicherer im Ernstfall nachweisen, dass man die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat, also beispielsweise einen Arztbesuch wegen Rückenbeschwerden oder einen Besuch beim Psychotherapeuten nicht angegeben hat.

Bei einer arglistigen Anzeigepflichtverletzung kann die Versicherungsgesellschaft sogar meist zehn Jahre nach Vertragsbeginn zurücktreten. Dies wäre etwa der Fall, wenn man häufige Arztbesuche oder eine längere Krankschreibung bei Antragstellung einfach nicht angegeben hat.

Die Folgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung:
In beiden Fällen sind die Folgen für den Versicherungsnehmer dramatisch: Die bisher bezahlten Versicherungsbeiträge sind weg, gleichzeitig tritt die Versicherung vom Vertrag zurück und muss obendrein die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen. Ohne die monatliche BU-Rente droht häufig ein finanzielles Desaster.

Nahezu jeder hat irgendwelche kleineren oder größeren gesundheitlichen Probleme, die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden müssen. Diese zu verschweigen ist allerdings keine geeignete Lösung, weil der Versicherungsschutz sonst über Jahre gefährdet ist.

Den passenden Versicherer durch eine Risikovoranfrage ermitteln:
Einen Lösungsansatz empfiehlt der Diplom-Ökonom Karsten Werksnies vom Versicherungsportal BU-Kompass.de: "Man sollte sich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen kompetenten und unabhängigen Spezialisten suchen. Über diesen Spezialisten können die Gesundheitsfragen auf einem Formular vollständig beantwortet werden und dann unverbindlich zur Prüfung bei verschiedenen in Frage kommenden Versicherern eingereicht werden. Wichtig ist, dass hierbei kein echter Antrag gestellt wird, sondern durch die sogenannte Risikovoranfrage nur eine Einschätzung der Versicherer erfolgt, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag angenommen würde."

Diese Risikovoranfrage kann beispielsweise über einen ungebundenen Versicherungsmakler durchgeführt werden, der über eine ausreichende Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt. Auf eigene Faust sollte man es nicht probieren, da die Daten dann häufig in einer zentralen Wagnisdatei gespeichert werden. Andere Versicherer können die Daten einsehen und einen Antrag dadurch noch kritischer prüfen. Dementsprechend verschlechtern sich die Chancen noch weiter, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Der BU-Experte Werksnies ergänzt: "Die Risikobeurteilung der einzelnen Versicherer ist durchaus unterschiedlich: Wir erleben es ständig, dass man erst nach einer Risikovoranfrage sagen kann, welche Berufsunfähigkeitsversicherung individuell die beste Wahl für unseren Kunden ist.
Als Beispiel: Zuletzt hatte ein Kunde einen einmaligen Hexenschuss, welcher korrekt durch den Versicherungsnehmer bei uns für die Risikovoranfrage angegeben wurde. Versicherer A wollte daraufhin diverse Wirbelsäulenerkrankungen vom Versicherungsschutz komplett ausklammern. Versicherer B verlangte einen Risikozuschlag von 50%. Der Versicherer C bestätigte, dass der Kunde ohne Erschwernisse, also ohne Leistungsausschluss und ohne Zuschlag versichert werden konnte. Das war natürlich im Endeffekt doch noch ein tolles Ergebnis für den Kunden.
Pauschal kann man allerdings nicht sagen, welche Berufsunfähigkeitsversicherung immer die beste Variante darstellt. Die Risikovoranfrage bietet dem Kunden die größtmögliche Sicherheit, einen optimalen Tarif zu erhalten."

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf der Internetseite www.BU-Kompass.de zu finden.

Bergische Assekuranzmakler GmbH
Geschäftsführer Bogdan Kellinger
Telefon: 0202 317 13 155
eMail: info@BU-Kompass.de
Internet: http://www.BU-Kompass.de

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Geschäftsführer Bogdan Kellinger
Telefon: 0202 317 13 155
eMail: info@BU-Kompass.de
Internet: http://www.BU-Kompass.de
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